Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende

  • Leistungsbeschreibung

    Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden können bei zwingender Erfordernis Ausnahmen von Halt- und Parkverboten genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass eine Berufsausübung anderenfalls nicht möglich oder nicht zumutbar wäre.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Unterlagen zum Nachweis des Erfordernisses einer Ausnahme.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/Person, an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet erteilt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

  • Rechtsgrundlage

    • §§ 12, 13, 41, 42, 46, 47 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
    • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nr. 264.
  • Anträge / Formulare

    Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Es können auch regional übergreifende Ausnahmegenehmigungen von einer der betroffenen zuständigen Stellen erteilt werden. Hierzu wäre dann eine vorherige Abstimmung zwischen den einzelnen Straßenverkehrsbehörden erforderlich.