Ausstellung Urkunden

Ausstellung von Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden, sowie beglaubigte Abschriften bzw. Ausdrucken aus den Registern

Personenstandsurkunden können nur an Personen erteilt werden, auf die sich das Register bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnerin/Lebenspartner (bei bestehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft), Vorfahren und Abkömmlinge. Geschwister erhalten Geburtsurkunden, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen können. An Dritte werden Urkunden und Auskünfte nur erteilt, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht werden kann.

Beim Standesamt können aus

  • den Geburtenregistern der letzten 110 Jahre
  • den Eheregistern der letzten 80 Jahre
  • den Sterberegistern der letzten 30 Jahre
  • den Lebenspartnerschaftsregistern aller Jahrgänge

Urkunden ausgestellt werden. Auskünfte und beglaubigte Kopien aus Registern, die vor diesem Zeitraum liegen, erhalten Sie beim Archiv des Standesamtes Itzstedt. Aus dem Archiv können keine Urkunden ausgestellt werden.

Um Ihre Bestellung schnell bearbeiten zu können, benötigt das Standesamt möglichst genaue Informationen:

  • Welche Urkunde wird benötigt. Im Einzelfall ist es hier auch sinnvoll anzugeben, zu welchem Zweck die Urkunde benötigt wird.
  • Namen und Daten der Personen,  auf die sich die Urkunde bezieht (beachten Sie bitte, dass bei der Ausstellung von Eheurkunden und Abschriften aus dem Eheregister neben dem Hochzeitsdatum auch der Name des anderen Ehegatten angegeben werden sollte).

Wenn Sie die Urkunde selbst abholen, bestellen Sie diese bitte telefonisch vor.

Sie können die Urkunde auch per E-Mail, schriftlich oder per Fax bestellen (Vordruck Urkundenanforderung).

Zur Überprüfung Ihrer Identität und zum Schutz vor Missbrauch Ihrer persönlichen Daten, legen Sie bitte Ihren Personalausweis/Pass vor. Bei schriftliche Bestellung per Post, Fax oder E-Mail senden Sie in jedem Fall unaufgefordert eine Kopie Ihres Personalausweises/Passes mit.

Die Gebühr für die Ausstellung einer Urkunde beträgt 15,00 Euro. Jede weitere, sich auf den Personenstandsfall beziehende, kostet 7,50 Euro. Bescheinigung/Auskunft aus einem Personenstandsregister 7,00 Euro. Die Suchgebühr für die Ermittlung eines Personenstandeseintrages, wenn die zum Auffinden notwendigen Angaben nicht gemacht werden können, richtet sich nach Zeitaufwand.