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Amtausschuss

Amtsausschuss

Der Amtsausschuss ist das oberste Gremium des Amtes und trifft nach § 10 der Amtsordnung für Schleswig-Holstein alle für das Amt wichtigen Entscheidungen. Ferner wird dort auch die Durchführung und Umsetzung der Entscheidungen (Beschlüsse) überwacht. Aus ihrer Mitte heraus wird der Vorsitzende gewählt: Der Amtsvorsteher, sowie die beiden stellvertretenden Amtsdirektoren.
Der Amtsausschuss besteht aus den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und aus weiteren Mitgliedern, die die Gemeinden entsprechend ihrer Einwohnerzahl entsenden.
Die Sitzungen des Amtsausschusses sind stets öffentlich. Die Öffentlichkeit wird im Einzelfall nur dann ausgeschlossen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern.

Zur Vorbereitung der Beschlüsse gibt es Fachausschüsse, die sich intensiv mit dem jeweiligen Thema auseinandersetzen und dem Amtsausschuss Empfehlungen aussprechen. Der Amtsausschuss des Amtes Itzstedt hat folgende Fachausschüsse: Hauptausschuss, Finanz- und Prüfungsausschuss, Bau- und Planungsausschuss, Werkausschuss für das Wasserwerk sowie Umwelt- und Ausschuss für die Schwimm- und Badestätte am Itzstedter See. Auch die Sitzungen der Fachausschüsse sind öffentlich.

Die Termine für die Sitzungen des Amtsausschusses und seiner Fachausschüsse werden in der örtlichen Presse sowie auf der Homepage des Amtes bekanntgegeben.