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Europawahl 2024

Europawahl am 09.06.2024

In dem Zeitraum vom 06. – 09.06.2024 wird das 10. Europäische Parlament gewählt.

In der Bundesrepublik Deutschland wurde der Wahltermin auf Sonntag, 09.06.2024, festgesetzt.

Jedes Mitgliedsland der Europäischen Union (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland) ist an der Wahl beteiligt.

 

Stimmenabgabe:

Die Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, entweder direkt in ihrem jeweiligen Wahllokal zu wählen oder Briefwahl (siehe unten) zu beantragen.

Jeder Wahlberechtigte hat dabei eine Stimme.

 

Briefwahl:

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht.

Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.

Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk des Kreises oder der kreisfreien Stadt wählen.

Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen, nach Zulassung der Wahlvorschläge durch die Bundeswahlleitung (Datum wird noch bekanntgegeben) hier online zu beantragen.

Die Unterlagen werden Ihnen dann von der Meldebehörde postalisch zugeschickt.

Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.

 

Wählerverzeichnis:

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. In das Wählerverzeichnis eingetragene Personen können nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, es sei denn, sie besitzen einen Wahlschein.

In das Wählerverzeichnis einer Gemeinde sind alle Personen eingetragen, die dort am Wahltag wahlberechtigt sind.

Spätestens am 21. Tag vor der Wahl (19.05.2024) informieren die Gemeindebehörden die Wahlberechtigten mit einer Wahlbenachrichtigung unter anderem über die Anschrift des Wahlraums und ob er barrierefrei ist, die Wahlzeit und die Nummer, unter der sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Deutsche Staatsangehörige im Ausland werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen.

Die im Ausland lebenden Deutschen haben die Möglichkeit, sich auf Antrag in das Wählerverzeichnis der letzten Wohnsitzbehörde in der Bundesrepublik Deutschland eintragen zu lassen.

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche

Sofern sie in einem EU-Mitgliedsstaat wohnhaft sind, können Sie auch dort an der Wahl teilnehmen.

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.


Bei Rückfragen zur Europawahl stehen Ihnen Frau Knauft oder Herr Junge gerne unter den nachfolgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Tel: 04535/509-300; Mail: c.knauft@amt-itzstedt.de oder

Tel: 04535/509-320; Mail: t.junge@amt-itzstedt.de

 

Haben Sie Lust am Wahltag im Wahllokal als Wahlhelfer*in zu unterstützen ? Dann klicken Sie hier für nähere Informationen.