Geburten

Geburten

Alle Geburten, die sich im Amtsgebiet des Amtes Itzstedt ereignen, werden im Standesamt beurkundet.

Hierfür benötigt das Standesamt folgende Unterlagen:

  • ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme über die Geburt
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern (oder ein anerkannter Passersatz)
  • Vornamens- bzw. Familiennamens-Erklärung

wenn die Eltern verheiratet sind: zusätzlich

  • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
  • Geburtsurkunden und die Eheurkunde der Eltern

wenn die Mutter ledig ist: zusätzlich

  • Geburtsurkunde der Mutter

wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist: zusätzlich

  • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
  • Geburtsurkunde und Eheurkunde der Mutter und Scheidungsurteil beziehungsweise Sterbeurkunde

wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll: zusätzlich

  • beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
  • beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung der Mutter
  • bei einem ledigen Vater: Geburtsurkunde
  • bei einem Vater, der verheiratet ist oder war: Geburtsurkunde und Eheurkunde (und gegebenenfalls Scheidungsurteil) oder Eheregisterauszug

bei ausländischen Eltern: zusätzlich

  • Nachweis über den Aufenthaltstitel, um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für das Kind nachzuweisen (Näheres erfragen Sie bitte beim Standesamt!)


Hinweis des Einwohnermeldeamtes:
Neugeborene Kinder müssen nicht durch die Eltern / Sorgeberechtigten in der Meldebehörde angemeldet werden.
Die Anmeldung erfolgt automatisch durch Datenübermittlung von den Standesämtern.
Lediglich Hausgeburten sind meldepflichtig.