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Spielplätze
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Kindern sind Gelegenheiten zum Spielen im Freien anzubieten, um ihre körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten zu entwickeln sowie sie zu kreativem und sozialem Handeln anzuregen. Dazu sind Flächen für Spiele im Freien (Spiel- und Bolzplätze) anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.
Spiel- und Bolzplätze sind so anzulegen, dass sie ohne Gefährdung der Gesundheit den Spiel- und Bewegungsbedürfnissen der Kinder entsprechen und Kommunikationsbedürfnisse von Mädchen und Jungen berücksichtigen. Die Anlage, Ausstattung und Unterhaltung von Spiel- und Bolzplätzen ist Aufgabe der Gemeinden.
Kinderspielplätze sind nicht immer dort, wo Sie als Eltern es sich wünschen. Oder Sie wissen (zum Beispiel weil Sie neu zugezogen sind) gar nicht, wo es einen Spielplatz es in Ihrer Nähe gibt.
Spezielle Hinweise für - Amt ItzstedtÖffentlich zugängliche Spielplätze im Amt Itzstedt
Gemeinde Itzstedt
• Spielplatz „Schützenstraße“
• Spielplatz „Drosselweg“
• Spielplatz „Tinners Blöcken“
Gemeinde Kayhude
• Spiel-/Bolzplatz „Schulstraße“
Gemeinde Nahe
• Spielplatz „Hüttkahlen“
• Spielplatz am „Dörphus“ (Mehrgenerationenplatz)
• Rastplatz EBOE Trasse
Gemeinde Oering
• Spielplatz „Am Voßredder“
Gemeinde Seth
• Spielplatz „Lehmkuhlenkamp“
• Spielplatz „Am Sportplatz“
• Spielplatz „Alte Schule/ Beim Kindergarten“
• Spielplatz „Bürgermeister-Timm-Kehre“
• Spielplatz „Bocksrader Bogen“
Gemeinde Sülfeld
• Spielplatz „Alte Schule Tönningstedt“ OT Tönningstedt
• Spielplatz „Bei der Schule“
• Spielplatz „Zuckerhut“
• Spielplatz „Sether Straße“ OT Borstel
• Spielplatz „Am Alten Alsterkanal“
• Spielplatz „Schützenstraße“
• Spielplatz „Huuskoppel“
Gemeinde Tangstedt
• Spielplatz “Fahrenhorster Weg“
• Spielplatz „Rövkamp“
• Spielplatz „Kringelweg“
• Spielplatz „Bökeneck“
• Spielplatz „Ginsterweg“
• Spielplatz „Fasanenstieg“
• Spielplatz „Rader Weg“
• Spielplatz „Im Wiesengrund“
• Spielplatz „Brookring“
• Spielplatz „Sandkoppel“
• Spielplatz „Waldstraße“
• Spielplatz „Eichholzkoppel“
• Spielplatz „Haidland“
• Spielplatz „Bürgernaturpark“
Rechtsgrundlage
§§ 32 bis 34 Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Jugendförderungsgesetz - JuFöG).
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.