Trinkwasserversorgung und Trinkwassergebühr/Trinkwasserentgelt

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser erfolgt über die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, das sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.
    An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.

    Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die der Anschlusskosten verschieden und müssen beim Versorger erfragt werden.

  • Rechtsgrundlage

    • § 50 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
    • Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO)
  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen zum Thema Trinkwasserversorgung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Segeberg

    Die Wasserversorgung erfogt in den Gemeinden des Amtes Kisdorf wie folgt:

    Gemeinden Hüttblek, Kattendorf, Kisdorf, Struvenhütten, Stuvenborn und Winsen durch den Eigenbetrieb Wasserversorgung, Kamper Weg 38, 24568 Kaltenkirchen, Tel.: 04191-9360, weitere Informationen unter www.stadtwerke-kaltenkirchen.de

     

    Genmeinden Oersdorf, Sievershütten und Wakendorf II jeweils durch die Gemeinde, Ansprechpartner Amt Kisdorf, Winsener Str. 2, 24568 Kattendorf, Tel.: 04191-95060.