Abwasser: Entwässerungsgenehmigung


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Gemeinde bzw. das örtlich zuständige Amt als abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft.

Spezielle Hinweise für - Amt Itzstedt

Spezielle Hinweise für Entwässerungsgenehmigung – bei Anschluss an den Kanal
Bei der Antragstellung ist folgendes zu beachten:

Gemeinden Itzstedt und Kayhude

•   Anträge bezüglich Schmutzwasser werden von Hamburg Wasser geprüft. Hierzu ist folgendes Formular zu verwenden:
https://www.hamburgwasser.de/privatkunden/service/gebuehren-abgaben-preise/sielanschluss/sielanschluss-umland/
Die Anträge sind 2-fach beim Amt einzureichen und werden dann entsprechend weitergeleitet.

•    Anträge bezüglich Regenwasser werden durch das Amt Itzstedt geprüft, bitte 2-fach einreichen. Hierzu ist folgendes Formular zu verwenden:

Den Entwässerungsantrag finden Sie unter dem Punkt Anträge/Formulare.


Gemeinden Nahe, Oering, Seth  und Sülfeld

•    Anträge (Schmutz- und Regenwasser) werden durch das Amt Itzstedt geprüft. Bitte 3-fach einreichen.

Den Entwässerungsantrag finden Sie unter dem Punkt Anträge/Formulare.

Gemeinde Sülfeld: Für das Abwassernetz ist der Wege-Zweckverband Segeberg zuständig. Bei Fragen oder Problemen bitte den WZV kontaktieren.


Gemeinde Tangstedt

•    Anträge (Schmutz- und Regenwasser) werden durch Hamburg Wasser geprüft. Hierzu ist folgendes Formular zu verwenden:

https://www.hamburgwasser.de/privatkunden/service/gebuehren-abgaben-preise/sielanschluss/sielanschluss-umland/

•    Bitte schicken Sie die Anträge (3-fach) an das Amt Itzstedt. Diese werden dann von uns an Hamburg Wasser weitergeleitet. Diese Verfahrensweise ist mit Hamburg Wasser abgesprochen. Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte direkt an Hamburg Wasser.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende