- Aktuell
- Unser Amt
- Unsere Gemeinden
- Das Amt stellt sich vor
- Leistungen/Was erledige ich wo?
- Terminvergabe
- Eigenbetrieb Wasserwerk
- Friedhöfe
- Schulverband
- Standesamt
- Schulen
- Kindertageseinrichtungen
- Kindertageseinrichtung "Itzer Lindwürmchen"
- Kindertageseinrichtung Kayhude
- Kindertageseinrichtung "Tausendfüssler"
- Johanniter Kindertageseinrichtung "Oeringer Strolche"
- DRK Kindertageseinrichtung "Räuberhöhle Seth"
- Ev. Kindertageseinrichtung "Beste Freunde"
- Kindertageseinrichtung "Himmelszelt"
- Kindertageseinrichtung "Kunterbunt"
- Wald-Kindergarten "Waldkäfer
- Kindertageseinrichtung "Junges Gemüse"
- Kindertageseinrichtung "Campus Kita Tausendfüßler"
- Wissenswert
- Leben und Wohnen
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Spezielle Hinweise für - Amt Itzstedt- Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
- Die Auskunftssperre wird auf 2 Jahre befristet. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Rechtsgrundlage
§ 51 Bundesmeldegesetz (BMG).