Vermisstes oder entlaufenes Tier melden

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie auf der Suche nach Ihren tierischen Begleitern oder Begleiterinnen sind, können Sie dies der zuständigen Stelle melden.

    Zusätzlich werden gefundene Haustiere häufig auch bei der Polizei oder in Tierheimen abgegeben. Bitte fragen Sie dort ebenfalls nach.

  • Teaser

    Wenn Sie Ihr Haustier vermissen, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Verwaltungsgebühr: gebührenfrei
    Vorkasse: Nein


An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbehörde, Fundbüro) oder an die örtlichen Tierheime.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende