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Wahlhelfer*innen gesucht


Ein herzliches Dankeschön an die vielen engagierten Bürger*innen, welche uns bisher Ihre Unterstützung als Wahlhelfer*in für die Europawahl am 09. Juni 2024 zugesagt haben. 

Jedoch brauchen wir auch noch SIE, um einen erfolgreichen Ablauf am Wahlsonntag zu gewährleisten. Sie sind bereit, in den Wahllokalen als Wahlvorstand tätig zu sein und damit einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren der Demokratie zu leisten?

Vielleicht haben Sie Lust, uns bei dieser wichtigen Aufgabe zu helfen.

Insbesondere benötigen wir noch in den Wahllokalen der Gemeinde Sülfeld (inkl. der Ortsteile Borstel und Tönningstedt), sowie in der Gemeinde Tangstedt (Wahllokal Rade) Ihre Unterstützung.

Was ist zu tun am Wahltag?

Sie werden in einem unserer Teams eingesetzt – meistens in einer Schule oder Bürgerhaus – und stellen den korrekten Wahlablauf sicher, händigen Stimmzettel an die Wähler*innen aus und zählen im direkten Anschluss an die Wahldauer (8:00 Uhr bis 18:00 Uhr) die abgegebenen Stimmen aus.

Der Einsatz im Wahllokal ist in Schichten aufgeteilt.

Ab 18:00 Uhr werden die Stimmen gemeinsam ausgezählt.

Die Auszählung dauert erfahrungsgemäß ca. zwei bis drei Stunden.

Welche Aufwandsentschädigung kann ich erwarten?

Allen Wahlhelfern*innen wird für ihren ehrenamtlichen Einsatz eine Aufwandsentschädigung in Höhe von min. 50,00 € ausgezahlt.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Sie müssen wahlberechtigt sein für die Europawahl.

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Bitte melden Sie sich per Mail unter wahlen@amt-itzstedt.de oder füllen einfach das Kontaktformular zur Anmeldung aus.