Fischereischein bei Verlust neu ausstellen lassen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie in Schleswig-Holstein der Fischerei nachgehen möchten, benötigen Sie einen gültigen Fischereischein. Bei Verlust Ihres ab dem 01.10.2025 ausgestellten digitalisierten Fischereischeines können Sie eine Ersatzausstellung beantragen. Bei Verlust Ihres vor dem 01.10.2025 ausgestellten Papier-Fischereischeins müssen Sie einen neuen Fischereischein beantragen.

  • Voraussetzungen

    • Sie waren beziehungsweise sind bereits Inhaberin oder Inhaber eines Fischereischeins und erfüllen somit die Voraussetzungen wie bei einer Erstausstellung.
    • Bei Ihnen dürfen keine Versagungsgründe (zum Beispiel Wilderei, Tierquälerei, Urkundenfälschung) vorliegen.
    • Sie müssen bestätigen, dass Sie die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen haben.
    • Wenn Sie den Antrag online stellen wollen, benötigen Sie ein Servicekonto Plus mit entsprechender Authentifizierung über eID.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Die erforderlichen Unterlagen für die Beantragung eines neuen Fischereischeins (bei Verlust eines vor dem 01.10.2025 ausgestellten Fischereischeins) entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung „Fischereischein beantragen“.
    • Bei Beantragung über den Onlinedienst: Nummer (ID) des verloren gegangenen Fischereischeins (nur möglich für digitalisierte, ab dem 01.10.2025 ausgestellte Fischereischeine)
    • Bei Beantragung in einer örtlichen Ordnungsbehörde oder einer Nebenstelle der oberen Fischereibehörde: Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ähnliches)
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es sind keine Fristen zu beachten.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

  • Kurztext

    • Voraussetzung: ein gültiger Fischereischein des Landes Schleswig-Holstein hat bereits vorgelegen; dieser ist, gleich aus welchen Gründen, verloren gegangen
    • Sofern es sich bei dem verlorengegangenen Fischereischein um ein Dokument handelte, das vor dem 01.10.2025 ausgestellt wurde (Papier-Fischereischein), muss ein neuer digitaler Fischereischein beantragt werden. Dies ist nur bei der zuständigen Behörde möglich; nicht über einen Onlinedienst.
    • Bei Verlust eines ab dem 01.10.2025 ausgestellten digitalisierten Fischereischeins kann auf Antrag ein Ersatz-Fischereischein ausgestellt werden.
    • Ausstellung:
      • Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) – obere Fischereibehörde
    • Antragstellung:
      1. für alle Antragstellerinnen und Antragsteller: Onlinedienst der oberen Fischereibehörde
      2. Für Anglerinnen und Angler (nicht erwerbsmäßige Fischerei):
        1. örtliche Ordnungsbehörden (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt)
      3. Für Erwerbsfischerinnen und Erwerbsfischer:
        1. Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL), Abteilung 3 Fischerei – obere Fischereibehörde
        2. Tel. 04347 704-0
  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

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An wen muss ich mich wenden?

  • Anglerinnen und Angler (nicht erwerbsmäßiger Fischfang): Antragstellung über örtliche Ordnungsbehörden: Ordnungsamt, Bürgerbüro oder Hafenamt
  • Erwerbsfischer oder Erwerbsfischerinnen: Antragstellung über obere Fischereibehörde im Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende