Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung bei verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen


An wen muss ich mich wenden?

Untere Bauaufsichtsbehörde. Für den Fall, dass es sich um Ausnahmen und Befreiungen von B-Plänen sowie um Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften handelt, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde.

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Zuständige Mitarbeitende