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Ordnungsamt

Ordnungsamt

 Welche Aufgaben hat das Ordnungsamt?

Das Ordnungsamt ist für viele Angelegenheiten zuständig, die der Sicherheit und Ordnung in unseren Gemeinden dienen. Häufig wenden sich Bürgerinnen und Bürger an das Ordnungsamt, wenn es zu Streitigkeiten oder Problemen mit anderen Personen kommt.

Wann kann das Ordnungsamt helfen?

Nicht jede Auseinandersetzung zwischen Privatpersonen ist eine Angelegenheit des Ordnungsamtes. Geht es ausschließlich um private Rechte und Ansprüche, sind grundsätzlich die Gerichte oder – je nach Fall – die Schiedsstellen bzw. Schiedspersonen zuständig.

Das Ordnungsamt und die Polizei haben in erster Linie die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Sie werden insbesondere dann tätig, wenn eine Gefahr für die Allgemeinheit oder für geschützte Rechtsgüter besteht.

Viele private Streitigkeiten und Beschwerden fallen daher nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes. In diesen Fällen können die zuständigen Gerichte oder Schiedsstellen weiterhelfen.

Auch finden sich einige Regelungen zu „gängigen“ privaten Streitigkeiten im Nachbarschaftsgesetz des Landes Schleswig-Holstein.

Die Gefahrenabwehr dient dazu, bestehende Rechte, Rechtsgüter und die geltende Rechtsordnung zu schützen.

Zuständigkeiten des Ordnungsamtes

Das Ordnungsamt bearbeitet unter anderem folgende Themenbereiche:

–             Brandschutz- und Feuerwehangelegenheiten
–             Großschadenslagen
–             Katastrophenschutz
–             Pyrotechnische Angelegenheiten, Feuerwerk
–             Brauchtumsfeuer
–             Emissionsschutz und Ausnahmegenehmigungen
–             Gefahrhunde
–             Schornsteinfeger- und Kehrwesen
–             Schädlingsbekämpfung
–             Schöffenwahl
–             Schiedswesen
–             Illegal abgelagerter Müll im öffentlichen Raum
–             Verkehrsrechtliche Anordnungen

–             Genehmigungen von Veranstaltungen

–             Sondernutzungserlaubnisse (z.B. für Plakatierungen, Container oder Halteverbote) 

–             Tierschutz

–             Wild- und Jagdschadensangelegenheiten

Sie sind sich nicht sicher, wer zuständig ist?

Wenn Sie nicht wissen, ob das Ordnungsamt für Ihr Anliegen zuständig ist, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir prüfen Ihr Anliegen und informieren Sie, welche Stelle Ihnen weiterhelfen kann.