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Halbseitige Sperrung der Segeberger Straße, Einmündung Mühlenstraße, Gemeinde Nahe


Sehr geehrte Damen und Herren, 

aufgrund festgestellter Schäden an einem Abwasserschacht im Bereich der Segeberger Straße, Einmündung Mühlenstraße, war aus Gründen der Verkehrssicherheit die Anordnung einer halbseitigen Sperrung der Segeberger Str. erforderlich. 

Die eingerichtete Verkehrsführung hat Auswirkungen auf die Erreichbarkeit der im betroffenen Bereich ansässigen Firma Heinrich Hüttmann Nahe-Mühle Landhandel. Anlieferungen zur Firma Heinrich Hüttmann Nahe-Mühle Landhandel können bis auf Weiteres ausschließlich über folgende Zufahrt erfolgen: Segeberger Straße – Wakendorfer Straße – Mühlenstraße 

Alle Lieferverkehre werden gebeten, ausschließlich die ausgeschilderte Umleitungsstrecke zu nutzen. Eine Anfahrt über andere Zufahrtsmöglichkeiten ist aufgrund der bestehenden Verkehrsbeschränkungen derzeit nicht möglich. 

Die Verkehrsbeschränkung bleibt bis zur Durchführung der erforderlichen Instandsetzungsarbeiten und der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit bestehen. 

Wir bitten um Ihr Verständnis.