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Straßenreinigung/Winterdienst
Gebührenkalkulation Straßenreinigung/Winterdienst
Gebührenkalkulation Straßenreinigung/Winterdienst
Gemäß § 45 Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein (StrWG) sind die Gemeinde verpflichtet, die Reinigung der Straßen durchzuführen. Zur Reinigung gehört auch die Schneeräumung. Auch hierfür sind die Gemeinden berechtigt, Gebühren nach § 6 KAG zu erheben.
Für die jeweilige Aufstellung der Gebührenkalkulation gilt:
- Kosten erfassen (Erträge/Aufwendungen/kalkulatorische Verzinsung/Über-Unterschüsse aus Vorjahren)
- Kosten planen (bevorstehende Investitionen)
- Kosten verteilen und umlegen
- Gebührenmaßstab erarbeiten
- Gebührenbedarf ermitteln