Gebührenkalkulation

Gebührenkalkulation

Gebührenkalkulation Abwasser (Schmutzwasser und Niederschlagswasser)

Grundsätzlich besteht die Tätigkeit Gebührenkalkulation darin, die finanzielle Gegenleistung für die tatsächliche Inanspruchnahme einer besonderen Leistung zu ermitteln.

Gemäß § 76 Abs. 1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO), erhebt die Gemeinde Abgaben nach den gesetzl. Vorschriften. Nach § 76 Abs. 2 hat sie die erforderlichen Finanzmittel aus 1. Entgelten für ihre Leistung, 2. Im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.

Abgaben im Sinne von § 76 Abs. 1 GO sind Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben.