Luftbild Kayhude

Allgemeines Finanzwesen

Haushaltsplanung/Jahresabschlüsse/Anlagenbuchhaltung

Haushalt

Der Haushaltsplan ist Bestandteil der jährlich von der Gemeindevertretung zu beschließenden Haushaltssatzung und umfasst alle voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen der Gemeinde in dem betreffenden Haushaltsjahr.
Der Haushaltsplan kann nur durch einen Nachtragshaushaltsplan, der in bestimmten Fällen erlassen werden muss, geändert werden.
Rechtliche Grundlagen: Gemeindeordnung (GO), Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO Doppik S-H)

Finanzplanung/Investitionsprogramm

Kalkulation und Darstellung der Einnahme- und Ausgabeentwicklung für die drei dem Haushaltsjahr folgenden Jahre (Finanzplanungszeitraum)
Beschreibung:
Die Entwicklung der Einzahlungen/Erträge und Auszahlungen/Aufwendungen in den kommenden Haushaltsjahren wird dargestellt in einer Investitions- , Finanz- und Ertragsplanung. Dabei muss teilweise von Annahmen/Schätzungen ausgegangen werden, da viele äußere Faktoren Einfluss auf den gemeindlichen Haushalt haben (Gesetzesänderungen, Finanzausgleich, Tarifsteigerungen für die Bediensteten usw.).
Die Gliederung erfolgt nach Aufgabenbereichen (Produkte). In der Investitionsplanung und in der Finanzplanung sind die Daten für das abgelaufene, das laufende und die folgenden  drei Haushaltsjahre enthalten.

Finanzierungsmanagement

Die der Gemeinden zufließenden Erträge und Einzahlungen dienen der Finanzierung der Aufgaben. Sollten diese Finanzmittel nicht ausreichen, können für Investitionen und für Umschuldungen jedes Jahr in einem bestimmten Umfang Kredite aufgenommen werden.
Der Gesamtbetrag wird in der von der Gemeindevertretung zu beschließenden Haushaltssatzung festgelegt. Darüber hinaus können bei vorübergehenden finanziellen Engpässen Liquiditätskredite aufgenommen werden.
Bei Realisierung kommunaler Vorhaben ist regelmäßig zu prüfen, ob andere wirtschaftliche Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden können.

Jahresabschluss / Bilanzen

Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes der Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres.

Beschreibung:
Nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres hat die Verwaltung einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnis- und Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Außerdem wird dem Jahresabschluss ein Lagebericht beigefügt. Der Jahresabschluss ist vom Finanzausschuss bzw. Prüfungsausschuss der Gemeinde zu prüfen.

Anlagevermögen

Berechnung und Darstellung der gemeindlichen Vermögenswerte
Zum Anlagevermögen gehören alle Vermögenswerte, die dazu bestimmt sind, dauerhaft von der Gemeinde genutzt zu werden. Dazu gehören Grundstücke, Gebäude und bewegliche Vermögensgegenstände.
Die Erfassung und Bewertung dieser Vermögenswerte erfolgt in der Anlagenbuchhaltung.

Zuständige Mitarbeiter:

Gemeinden Nahe und Kayhude:

Keine Mitarbeitende gefunden.

Gemeinden Itzstedt und Seth, Schulverband im Amt Itzstedt

Keine Mitarbeitende gefunden.

Gemeinden Oering und Sülfeld, Zweckverband Friedhof Nahe

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Gemeinde Tangstedt, Amt Itzstedt

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