Beiträge

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Der Ursprung des heutigen Beitragsrechts findet sich bereits im preußischen Kommunalabgabenrecht:

 

Diese Einnahmegrundsätze sind bis heute erhalten geblieben und in § 76 der Gemeindeordnung für Schl.-Holstein (GO) verankert:

Danach sind Steuermittel in jedem Falle nachrangig zu verwenden.

Beiträge dienen der anteiligen Refinanzierung von besonderen Vorteilen (Erschließung oder Ausbau kommunaler Anlagen), die einem abgrenzbaren Personenkreis unmittelbar geboten werden. Diese besonderen Vorteile reichen über das allgemeine Maß, das sogenannte „öffentliche Interesse“, hinaus.  Hierbei werden aus den tatsächlich entstandenen Baukosten die Kosten ermittelt, die beitragsfähig sind. Sie werden dann anteilig nach festen Maßstäben, die in einer entsprechenden Satzung festgelegt sind, gemäß der jeweiligen Vorteilslage auf die Grundstückseigentümer umgelegt.

Zu betonen ist hierbei, dass die Gemeinden keine Wahlmöglichkeit haben, ob sie eine Straßenbaumaßnahme nach Erschließungs- oder Ausbaubeitragsrecht abrechnen. Soweit die Gemeinden jeweils eine Erschließungsbeitrags- und eine Straßenausbaubeitragssatzung haben, sind diese auch anzuwenden. Rechtssystematisch ist immer zunächst zu prüfen, ob eine Maßnahme noch dem Erschließungsbeitragsrecht unterliegt oder nicht. Erst, wenn diese Frage verneint werden kann, ist der Weg für die Anwendung des landesrechtlichen Ausbaubeitragsrechts frei.

Durch jahrzehntelange und weitestgehend gefestigte Rechtsprechung sind für die rechtslogische  Anwendung beider Rechtsgebiete klare Vorgaben vorhanden.

Einen Überblick über beide Themenbereiche finden Sie nachfolgend in den Unterrubriken „Erschließungsbeiträge“ und „Ausbaubeiträge“.

Sollten Sie Fragen zu einer konkreten Maßnahme haben oder möchten sich ganz allgemein über „ihre“ Straße und das dazugehörige Beitragsrecht in Ihrer Gemeinde informieren, wenden Sie sich gerne an den zuständigen Sachbearbeiter Herrn Müller unter der Telefonnummer 04535/509-224. Vor dem persönlichen Erscheinen wird um vorherige Terminabsprache gebeten.