Fachbereich IV: Bau und Planung

Bau und Planung

Der Fachbereich IV „Bau und Planung“, umgangssprachlich gerne „Bauamt“ genannt, beschäftigt sich mit den verschiedensten Angelegenheiten. Derzeit kümmern sich 14 Kolleginnen und Kollegen um die Belange der sieben Gemeinden.

Nicht selten wird jedoch auch immer wieder vom Bauamt gesprochen, wenn eigentlich die Bauaufsichtsbehörde gemeint ist. Jedoch sind beide mit den den unterschiedlichsten Tätigkeiten betraut. Die Bauaufsichtsbehörde befasst sich unter anderem mit den hoheitlichen Aufgaben des Bau-, Wasser- oder Naturschutzrechts, beispielsweise mit der Erteilung von Baugenehmigungen, Baumfällgenehmigungen oder wasserrechtlichen Erlaubnissen.

Der Fachbereich IV widmet sich unter anderem den planerischen Aufgaben (Bauleitplanung) einer Gemeinde, z.B. Aufstellen/Änderung vom Flächennutzungs- und Bebauungsplänen oder Aufstellen von gemeindlichen Satzungen (Gestaltungssatzung).

Weiter ist der Fachbereich für die Bautätigkeit im gemeindlichen Hochbau (z.B. Kindergärten, Schule, Feuerwehren) und für die Betreuung der öffentlichen Gebäude und Anlagen in einer Gemeinde zuständig.

Der Bereich Tiefbau umfasst Tätigkeiten rund um den Straßen- und Kanalbau (Wasserversorgung und Abwasserentsorgung) einer Gemeinde. Einige Gemeinden haben die Aufgaben der Abwasserversorgung jedoch abgegeben.

Die einzelnen Aufgaben des Fachbereiches finden Sie unter Dienstleistungen: Leistungen/Was erledige ich wo?