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Gartenwasserzähler
Gartenwasserzähler
Da die Schmutzwassergebühren nach der Frischwassermenge berechnet werden, können Sie einen Antrag für einen Gartenwasserzähler stellen, damit die für den Garten genutzte Frischwassermenge von der Gebühr abgezogen wird.
Bei der Nutzung von Gartenwasserzählern bitten wir folgendes zu beachten:
- Für die Befüllung von Poolanlagen darf das Frischwasser nicht über den Gartenwasserzähler geleitet werden, da es sich bei Poolwasser um Schmutzwasser handelt, welches über den Schmutzwasserkanal zu entsorgen ist!
- Die Gartenwasserzähler müssen den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen. Der Eichzeitraum beträgt 6 Jahre. Nach Ablauf der Eichfrist ist der Gartenwasserzähler gegen einen geeichten Zähler auszutauschen.
- Die Gartenwasserzähler können bei der Berechnung der Gebühr erst ab dem Zeitpunkt/Zählerstand berücksichtigt werden, an dem sie beim Eigenbetrieb schriftlich angemeldet wurden. Dies ist sowohl bei einer Neuinstallation als auch bei einem Zählerwechsel notwendig.
Antrag auf Anmeldung eines Gartenwasserzählers
Anzeige Zählerwechsel für die Gartenbewässerung
Bei Fragen hierzu, wenden Sie sich an
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