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Grundsteuer

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist gem. § 3 Abs. 2 AO eine Realsteuer. Realsteuern sind Steuern, bei denen einzelne Vermögensgegenstände
(hier: Grundbesitz) besteuert werden. Bei der Grundsteuer wird unterschieden zwischen der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe/Grundstücke) und der Grundsteuer B (alle übrigen bebauten und bebaubaren Grundstücke). Die Steuererlöse stehen den Gemeinden zu. Diese setzen auch die Hebesätze fest.

Das Steueramt setzt die Grundsteuer für die amtsangehörigen Gemeinden Itzstedt, Kayhude, Nahe, Oering, Seth, Sülfeld und Tangstedt fest. 
    
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte. Das Steueramt des Amtes Itzstedt veranlagt die Grundsteuer auf Grundlage des Grundsteuermessbetrags, dieser wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert.
Steuerschuldner ist der jeweilige Eigentümer des Objektes. Mehrere Eigentümer eines Grundstücks sind Gesamtschuldner der für den Steuergegenstand zu zahlenden Grundsteuer.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem Eigentumswechsel aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen gem. § 9 Grundsteuergesetz der bisherige Eigentümer bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Grundstücksübergabe erfolgt ist, grundsteuerpflichtig bleibt. Eine anteilige Verrechnung der Grundsteuer ist  privatrechtlich möglich (auf 
Grundlage der im Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen).

Hier finden Sie die aktuellen Hebesätze der amtsangehörigen Gemeinden.

Bei Einwänden gegen die Höhe der Grundsteuer/ des Grundsteuermessbetrages wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.

Möchten Sie, dass die Grundsteuer per Lastschrift eingezogen werden soll, so füllen Sie bitte das Formular für das Lastschriftmandat aus.

Fragen zur Zahlung oder Verbuchung der Grundsteuer richten Sie bitte an die Amtskasse.

Rechtliche Grundlagen: Bewertungsgesetz, Grundsteuergesetz

Ansprechpartner:
für die Gemeinden Itzstedt, Kayhude, Oering und Nahe:

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für die Gemeinden Seth und Sülfeld:

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für die Gemeinde Tangstedt:

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