Gewerbesteuer

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist gem. § 3 Abs. 2 AO eine Realsteuer. Realsteuern sind Steuern, bei denen einzelne Vermögensgegenstände (hier: das Eigentum an einem Gewerbebetrieb) besteuert werden. Die Steuererlöse stehen den Gemeinden zu. Diese setzen auch die Hebesätze fest.

Das Steueramt setzt die Gewerbesteuer für die amtsangehörigen Gemeinden Itzstedt, Kayhude, Nahe, Oering, Seth, Sülfeld und Tangstedt fest. 

Gewerbesteuererklärungen sind bei dem für das Unternehmen zuständige Finanzamt einzureichen: für die Gemeinden Itzstedt, Kayhude, Nahe, Oering, Seth, Sülfeld = Finanzamt Bad Segeberg,

für die Gemeinde Tangstedt = Finanzamt Stormarn 

Das Finanzamt ermittelt aufgrund der Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest. Das Steueramt des Amtes Itzstedt veranlagt die Gewerbesteuer auf Grundlage des Gewerbesteuermessbetrags, dieser wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert.

Hier finden Sie die aktuellen Hebesätze der amtsangehörigen Gemeinden.

Bei Einwänden gegen die Höhe der Gewerbesteuer/ des Gewerbesteuermessbetrages wenden Sie sich bitte an das für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt.

Für Gewerbe- An- und Abmeldungen wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt

Möchten Sie, dass die Gewerbesteuer per Lastschrift eingezogen werden soll, so füllen Sie bitte das Formular für das Lastschriftmandat aus.

Fragen zur Zahlung oder Verbuchung der Gewerbesteuer richten Sie bitte an die Amtskasse.

Rechtliche Grundlagen: Abgabenordnung, Gewerbesteuergesetz, Gewerbeordnung

Ansprechpartner:
für die Gemeinden Itzstedt, Kayhude, Oering und Nahe:

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für die Gemeinden Seth und Sülfeld:

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für die Gemeinde Tangstedt:

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