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Vaterschaftsanerkennungen

Vaterschaftsanerkennungen

Die Vaterschaft kann bereits pränatal, d.h. vor der Geburt Ihres Kindes, beim Jugendamt ihres Wohnsitzes oder Standesamt Ihres Wohnsitzes bzw. des Geburtsortes vorgenommen werden. In diesem Fall reichen Sie bitte bei der Erstellung der Geburtsanzeige die u.g. persönlichen Dokumente mit ein.

Sollten Sie jedoch die Vaterschaft bis zur Geburt Ihres Kindes noch nicht anerkannt haben, können sie diese auch im Zusammenhang mit der Geburtsbeurkundung beim Standesamt des Geburtsortes Ihres Kindes anerkennen.

Rechtskräftig wird die Vaterschaftsanerkennung erst durch die gemeinsame Erklärung beider Elternteile vor dem Standesbeamten. Bitte beachten Sie, dass die Vaterschaftsanerkennung nicht das Sorgerecht für Ihr Kind regelt. Grundsätzlich behält die Mutter das alleinige Sorgerecht. Sie können jedoch eine Erklärung über die gemeinsame Sorge abgeben. Dies ist nur bei Ihrem zuständigen Jugendamt möglich. Über nähere Einzelheiten informieren Sie gerne die Mitarbeiter/-innen des jeweiligen Jugendamtes unter der entsprechenden Telefon-Nummer:

Für den Kreis Stormarn:

Telefon: 0 45 31 / 16 00

Telefax: 0 45 31 / 8 47 34
 

Für den Kreis Segeberg:

Telefon: 04551/951-0

Telefax: 04551/951-583

Erforderliche Unterlagen:

für die Anerkennungserklärung des Vaters:

  • Personalausweis oder Reisepass des Vaters
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes

für die Zustimmungserklärung der Mutter:

  • Personalausweis oder Reisepass der Mutter
  • wenn die Zustimmung getrennt von der Anerkennung der Vaterschaft erfolgt: - beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
  • nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
     

für weitere Zustimmungserklärungen (z.B. von gesetzlichen Vertretern eines minderjährigen Elternteils):

  • Personalausweis oder Reisepass des Zustimmenden
  • beglaubigte Abschrift der Erklärung, zu der die Zustimmung gegeben wird
  • eventuell Nachweise über die Stellung als gesetzlicher Vertreter


Hinweis: Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der zuständigen Stelle.