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Kommunale Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung
Die sieben Gemeinden des Amtes Itzstedt haben im Rahmen einer Fokusberatung im Jahr 2022 beschlossen, das Thema Wärmeplanung mit erhöhter Priorität voranzutreiben. Daraufhin hat die Amtsverwaltung die Förderung für das Vorhaben beantragt. Nachdem sich die Bewilligung der Fördermittel in die Länge gezogen hat, hat die Amtsverwaltung den Bewilligungsbescheid im Juni 2024 endlich erhalten. Mit Erhalt der Förderzusage wurde die Ausschreibung zum Finden eines Planungsbüros zur Durchführung der kommunalen Wärmeplanung angestoßen. Im Rahmen der Ausschreibung hat sich das Büro Zeiten°Grad aus Kiel durchgesetzt und den Zuschlag erhalten. Beginn der Wärmeplanung ist der 01.09.2024.
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle regelmäßig Informationen zum aktuellen Stand zur Verfügung stellen und die häufigsten Fragen zur Wärmeplanung beantworten. Sollten Sie darüber hinaus Fragen zum Thema Wärmeplanung haben, wenden Sie sich gerne an Ihren Bürgermeister oder an die zuständige Koordinatorin im Amt Itzstedt, Frau Schätzer (j.schaetzer@amt-itzstedt.de).
Aktuelles
Das Planungsbüro Zeitengrad hat der Amtsverwaltung den vollständigen Wärmeplan am 06.08.2025 vorlegt. Im Anschluss erfolgten die Prüfung und Bearbeitung des Wärmeplans sowie die Erstellung der Beschlussvorlagen für die jeweiligen Gemeinden. Die Beschlüsse wurden wie folgt gefasst:
Gemeinde
GV-Sitzung
Vorlagen-Nr.
Itzstedt 07.10.2025 ITZ/2025/0560 Sülfeld 09.10.2025 SUE/2025/0472 Oering 09.10.2025 OER/2025/0282 Seth 14.10.2025 SE/2025/0405 Kayhude 26.11.2025 KAY/2025/0276 Tangstedt 09.12.2025 TA/2025/1136 Nahe 10.12.2025 NA/2025/0557 Damit ist die Wärmeplanung im Amt Itzstedt abgeschlossen. Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen ist optional und gesondert von den Gemeinden zu beschließen. Einige der empfohlenen Maßnahmen überschneiden sich mit dem Integrierten Klimaschutzkonzept, sodass künftig eine noch engere Zusammenarbeit zwischen Klimaschutzmanagement und Wärmeplanung erfolgen wird.
Die Teilwärmepläne der einzelnen Gemeinden sind weiter unten unter „Dokumente“ und der jeweiligen Gemeinde zu finden. Der Gesamtbericht ist ganz unten auf der Homepage eingestellt.
Weiteres Vorgehen
Folgende Maßnahmen und Zeithorizonte wurden im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung vom Planungsbüro Zeitengrad erarbeitet und vorgeschlagen:
Nr.
Bezeichnung
Relevanz
Zeitraum
M 1 Das Amt Itzstedt als Vorbild – Energetische Optimierung von und Nutzung erneuerbarer Energien in kommunalen Liegenschaften Amt Q1 2026 - fortlaufend M 2 Wärmewende in der Bauleitplanung – Nachhaltige Entwicklung der amtsangehörigen Gemeinden Amt Q2 2026 - Q1 2027 M 3.1 Prüfgebiet I – Wärmenetzprüfung in der Gemeinde Sülfeld Sülfeld Q3 2025 - Q2 2027 M 3.2 Prüfgebiet II – Wärmenetzprüfung in der Gemeinde Tangstedt Tangstedt Q3 2025 - Q2 2028 M 4.1 Bestandsnetzprüfung I: Forschungszentrum Borstel – Untersuchung von Ausbau- und Transformationsmöglichkeiten Sülfeld Q2 2026 - Q1 2028 M 4.2 Bestandsnetzprüfung II & III: Freiwillige Feuerwehr Itzstedt, Amtsverwaltung Itzstedt & Wohngebiet Lindenbergredder – Untersuchung von Ausbau- und Transformationsmöglichkeiten Itzstedt Q2 2026 - Q1 2028 M 5 Wärmewende in der Öffentlichkeit – Begleitmaterial für alle Bürger*innen im Amt Itzstedt Amt Q1 2026 - Q4 2027 M 6 Unterstützung von Individualmaßnahmen - Beratungsangebote für private Haushalte Amt Q2 2026 - fortlaufend M 7 Informationskampagne zum Thema „Energetische Gebäudesanierung“ Amt Q3 2026 - Q2 2029 M 8 Informationskampagne zum Thema „PV und Solarthermie“ Amt Q4 2026 - Q3 2030 M 9 Informationskampagne zum Thema „Dezentrale Wärmeversorgungsoptionen und Heizungstausch“ Amt Q1 2027 - Q4 2030 M 10 Bündelausschreibungen – Gemeinsam günstiger sanieren Amt Q2 2027 - Q1 2032 M 11 Sanieren im Wandel – Generationsübergreifende Anreize für klimafreundliches Wohnen Amt Q3 2027 - Q2 2032 In Bezug auf Wärmenetze und die Beantragung von Fördermitteln sollte ein rascher Umsetzungsstart vorgenommen werden, um einen möglichst erfolgreichen Output zu generieren. Auch hinsichtlich der Aufklärung und Unterstützung der Einwohner*innen sollte aus Sicht des Amtes keine Zeit verloren werden. Folgende Schritte werden daher prioritär behandelt:
Sülfeld - Beantragung von Fördermitteln aus dem Kommunalen Wärmefonds
- Durchführung Machbarkeitsstudie Wärmenetz im Ortskern (M3.1)
Tangstedt - Beratung über das weitere Vorgehen (M3.2)
o Durchführung Machbarkeitsstudien gewollt? Für welche Gebiete?
o Prüfung des richtigen Förderprogramms (Kommunaler Wärmefonds, Bundesför- derung für Energieeffiziente Wärmenetze, energetisches Quartierskonzept)
Nahe - Beantragung von KfW432-Mitteln für ein energetisches Quartierskonzept
- Durchführung Erstellung energetisches Quartierskonzept
Allgemein - Erstellung eines Zeitplans für zentrale Informationskampagnen (M7 - M9) sowie ggf. Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale SH bzgl. Maßnahmen M6, M7, M8, M9, M11
FAQ - für weitere Informationen bitte auf klicken
Was ist eine Wärmeplanung?
Das "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" wurde am 17.11.23 vom Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hat am 15.12.23 zugestimmt, sodass das Gesetz am 01.01.24 in Kraft treten konnte.
Das Wärmeplanungsgesetz schafft die rechtliche Grundlage für die verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in ganz Deutschland. Die Wärmeplanung soll einen Weg aufzeigen, wie künftig die Wärmeversorgung auf die Nutzung von erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme umgestellt werden kann. Das Wärmeplanungsgesetz enthält Vorgaben für Inhalte und eine Abfolge von einzelnen Arbeitsschritten bis zur Erstellung eines Wärmeplans und daneben auch zeitlich gestaffelte Vorgaben an die Wärmenetzbetreiber zur Dekarbonisierung (Reduzierung des CO ₂ -Ausstoßes) ihrer Netze.
Mit dem Wärmeplanungsgesetz werden die Länder verpflichtet, dafür zu sorgen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet flächendeckend Wärmepläne erstellt werden. Die für die Wärmeplanung zuständigen Stellen entwickeln für ihre Gebiete Strategien für maßgeschneiderte Wärmeversorgungskonzepte, die die jeweiligen regionalen Bedarfe und Potenziale berücksichtigten. Die notwendige Wärme soll dabei möglichst durch lokal verfügbare Wärmequellen bereitgestellt werden.
Vielerorts in Deutschland wird die Wärmeplanung bereits durchgeführt. So ist die Wärmeplanung in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und Baden-Württemberg für größere Kommunen bereits gesetzlich vorgeschrieben.
In Schleswig-Holstein verpflichtet das Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein (EWKG) in § 7 Abs. 2 S. 1 Mittel- und Oberzentren, Unterzentren mit Teilfunktion von Mittelzentren sowie Unterzentren und Stadtrandkerne 1. Ordnung (gem. der Verordnung zum Zentralörtlichen System) zur Erstellung von Wärmeplänen. Keine der Gemeinden im Amt Itzstedt fällt unter diese Kategorien.
Alle übrigen Gemeinden sind gem. § 7 Abs. 1 EWKG im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung berechtigt, kommunale Wärme- und Kältepläne aufzustellen.
Die Gemeinden des Amtes Itzstedt haben bereits im Jahr 2022 beschlossen, unabhängig von einer möglichen gesetzlichen Verpflichtung eine Wärmeplanung durchzuführen. Daher erfolgen die Wärmeplanung im Amt Itzstedt und die Förderung des Vorhabens im Rahmen der so genannten Kommunalrichtlinie vom 22.11.2021 mit Änderung vom 18.10.2022.
Ablauf Wärmeplanung
Im Rahmen der Wärmeplanung werden zwei Fragen beantwortet:
1. Wie viel Wärme wird aktuell vor Ort benötigt? (Bestandsanalyse)
2. Wie hoch ist der künftige Wärmebedarf und mit welcher Wärmequelle kann dieser Bedarf in Zukunft gedeckt werden? (Potentialanalyse)
Darauf aufbauend erfolgt die Erstellung des kommunalen Wärmeplans mit einem Zielszenario und der Wärmewendenstrategie für die zukünftige Entwicklung der Wärmeversorgung.
Bestandsanalyse
Im ersten Schritt der Wärmeplanung wird ermittelt, wie viel Wärme aktuell benötigt wird und wie der Bedarf derzeit gedeckt ist. Außerdem werden Informationen über die Gebäudestrukturen, Gebäudetypen, Baualtersklassen und Gebäudenutzung erhoben. Dazu werden unter anderem Daten bei den Bezirksschornsteinfegern, Energieversorgern und Netzbetreibern angefordert. Die Datenübermittlung erfolgt anonymisiert, da mehrere Gebäude zu kleinen Einheiten zusammengefasst werden.
Potenzialanalyse
Im zweiten Schritt werden die lokalen Möglichkeiten für weitere, vor allem erneuerbare Energiequellen sowie die Abwärme von vorhandener Industrie erhoben, die für die Wärmeversorgung genutzt werden können. Außerdem werden Potentiale zur Energieeinsparung und Effizienzsteigerung bei Bestandsgebäuden ermittelt. Daraus ergibt sich eine Prognose für den künftigen Wärmebedarf.
Ergebnis
Als Ergebnis weist die Wärmeplanung konkrete Gebiete aus, die zentral über ein Wärmenetz oder über dezentrale Anlagen (z. B. eine Wärmepumpe) versorgt werden können. Der Wärmeplan wird anschließend von der jeweiligen Gemeindevertretung beschlossen und im Internet veröffentlicht.
Auf diese Weise wird eine Transparenz gegenüber Gebäudeeigentümer*innen geschaffen, welche Versorgung in ihrem Gebiet voraussichtlich vorgesehen ist und welche Optionen zukünftig zur Verfügung stehen.
Förderung der Wärmeplanung
Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung im Amt Itzstedt wird über die nationale Klimaschutzinitiative gefördert.
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen.
Förderkennzeichen: 67K27145
Beteiligte Partner

Nationale Klimaschutzinitiative (Fördermittelgeber)

Zeiten°Grad Krug und Poggemann eGbR (Planungsbüro)
Laufzeit des Vorhabens
Das Vorhaben hat eine Laufzeit bis zum 31.05.2025.
Relevante Links
https://www.eki.sh/fileadmin/user_upload/eki/downloads/211220_kommunale_waermeplanung_teil_1.pdf
Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/pflichtinformation-geg.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/heizungsfoerderung-fuer-bestandsgebaeude-heizen-mit-erneuerbaren-energien-10773
IBSH-Förderlosten: https://www.ib-sh.de/infoseite/ibsh-foerderlotsen/
Zertifizierte Energieberater*innen: https://www.energie-effizienz-experten.de/
Solarkataster: https://www.solarkataster-sh.de/#s=startscreen
Klimafreundlich heizen im Wandel der Wärmeversorgung | 2zero Blog: https://blog.2zero.earth/posts/klimafreundlich-heizen-im-wandel-der-warmeversorgung
Heizenergie sparen | Verbraucherzentrale Energieberatung: https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/energie-sparen/heizenergie/
Heizungsoptimierung | Verbraucherzentrale Energieberatung: https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/heizen/heizung-optimieren/
Förderung für Wärmepumpen - Energieberatung der Verbraucherzentrale: https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/foerdermittel/waermepumpe/
ifeu gGmbH: Gebäudecheck Wärmepumpe - Wärmepumpen: https://www.ifeu.de/gebaeudecheck-waermepumpe#/
Wärmepumpe | Umweltbundesamt: https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/waermepumpe#gewusst-wie
Dämmatlas | Dämmatlas: https://www.daemmatlas.de/
Fragen aus den Abschlussveranstaltungen
Dokumente
Gemeinde Itzstedt
Gemeinde Sülfeld
Gemeinde Kayhude
Gemeinde Tangstedt
Gemeinde Oering
Gemeinde Nahe
Gemeinde Seth
Wärmeplanung Gesamtplan


