Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner für einfache Abwicklung von Verwaltungsverfahren nutzen

  • Leistungsbeschreibung

    Als Teil eines europaweiten Netzwerks ermöglichen Ihnen die einheitlichen Ansprechpartner einen einfachen Zugang zu Verwaltungen und Behörden.
    Die einheitlichen Ansprechpartner helfen Ihnen,

    • wenn Sie unternehmerisch in Deutschland tätig werden wollen oder
    • wenn Sie sich Ihre berufliche Qualifikation formal anerkennen lassen wollen.

    Die einheitlichen Ansprechpartner informieren Sie über:

    • Antragstellung und erforderliche Unterlagen,
    • zuständige Stellen,
    • Kosten und
    • Dauer des Verwaltungsverfahrens.

    Die einheitlichen Ansprechpartner übernehmen für Sie auch die komplette elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren. Sie nehmen Ihren Antrag entgegen und leiten diesen an die zuständigen Behörden weiter. Sie ersparen sich dadurch Behördengänge.
    Das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner besteht aus Internet-Portalen und persönlichen Ansprechpartnern.

    Hinweis:
    Wenn Sie in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) unternehmerisch oder beruflich tätig werden wollen, finden Sie den passenden einheitlichen Ansprechpartner auf der Internetseite der EU-Kommission.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Informationsangebote der einheitlichen Ansprechpartner sind in der Regel kostenfrei. Für die Beratung und die Abwicklung von Verwaltungsverfahren über einen einheitlichen Ansprechpartner müssen Sie in einzelnen Bundesländern Gebühren bezahlen.

    Informationen zur Höhe der Gebühren finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen einheitlichen Ansprechpartner.

    Bundesländer ohne EA-Gebühren:

    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hessen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen

    Bundesländer mit EA-Gebühren:

    • Baden-Württemberg
    • Hamburg
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Sachsen

    Hinweis:
    Neben der Bearbeitungsgebühr für den Service der einheitlichen Ansprechpartner müssen Sie die regulären Gebühren für Ihr Verwaltungsverfahren bezahlen.

    Die Höhe dieser Gebühren hängt vom jeweiligen Verwaltungsverfahren ab. Informationen hierzu finden Sie in den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Verwaltungsverfahren.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    • bei der Abwicklung von Verfahren: Fristen hängen vom jeweiligen Verfahren ab und sind den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen zu entnehmen

    Hinweis:
    Die Frist beginnt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
     

  • Rechtsgrundlage

    • Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EG-Dienstleistungsrichtlinie),
    • §§ 71 a - e Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG),
    • §§ 138 a - e Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG),
    • Gesetz über die Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts „Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein" (Errichtungsgesetz Einheitlicher Ansprechpartner).

An wen muss ich mich wenden?

An den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein (EA-SH).

Spezielle Hinweise für - Amt Itzstedt

Kontakt zum EA-SH über:

IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITV.SH)

Deliusstraße 10

24114 Kiel


Telefon: +49 (0) 431 / 530 550-0
Fax: 
+49 (0) 431 / 530 550-99


Web: www.itvsh.de
E-Mail: 
info@itvsh.de