Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen


An wen muss ich mich wenden?

  • An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung oder,
  • wenn Sie in den Landesunterkünften in Neumünster untergekommen sind, an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF)

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Zuständige Mitarbeitende