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Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung
Leistungsbeschreibung
Die Behörde stellt eine Sachkundebescheinigung über die Befähigung für die jeweilige Tätigkeit aus. Hierfür sind Nachweise zu erbringen, dass die personellen Voraussetzungen für eine Schädlingsbekämpfung vorliegen.
Rechtsgrundlage
§ 3 Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV).
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".