Kirchenaustritt

  • Leistungsbeschreibung

    Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.


An wen muss ich mich wenden?

Ihren Austritt aus der Kirche/Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber Ihrem zuständigen Standesamt erklären.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende