Sterbeurkunde beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.

    Eine Sterbeurkunde können Sie beantragen, wenn Sie

    • mit der verstorbenen Person in gerader Linie verwandt sind oder Ehepartnerin beziehungsweise Ehepartner / oder Lebenspartnerin oder Lebenspartner sind oder
    • ein berechtigtes rechtliches Interesse haben, zum Beispiel durch einen Erbschein oder einen Grundbuchauszug

    Sie können auch eine internationale Sterbeurkunde beim deutschen Standesamt beantragen. Dies ist ein mehrsprachiges Formular, welches Ihnen die Nachlassabwicklung im Ausland erleichtert.

    Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das zuständige Standesamt. Zuständig ist das Standesamt des Ortes, in dem die betroffene Person gestorben ist.

    Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:

    • Vornamen, Familienname und Geburtsname
    • Ort und Tag der Geburt
    • letzter Wohnsitz und Familienstand
    • Vornamen, Familienname und Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners 
    • Ort und Zeitpunkt des Todes

    Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:

    • die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung
    • die Nachlassabwicklung 
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen
       
  • Welche Gebühren fallen an?

    Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Sterbeurkunde kostet 20,00 Euro, jede weitere kostet 10,00 Euro.

  • Rechtsgrundlage