- Aktuell
- Unser Amt
- Unsere Gemeinden
- Das Amt stellt sich vor
- Amtsdirektor
- Amtausschuss
- Vorstellung Fachbereiche
- Fachbereich I: Zentrale Dienste und Bildung
- Fachbereich II: Finanzen
- Fachbereich III: Bürgerservice
- Standesamt
- Sozialamt
- Wohngeld
- Under Construction
- Wohnberechtigungsschein
- Beantragung Parkerleichterung
- Beantragung Bildung und Teilhabe Kreis Segeberg
- Beantragung Bildung und Teilhabe Kreis Stormarn
- Bildung und Teilhabe
- Antrag auf Ermäßigung des Teilnahembeitrages für BGN/BGS oder NBGS
- Antrag auf Ermäßigung des Teilnahmebeitrages für Kindertageseinrichtungen
- Fachbereich IV: Bau und Planung
- Organigramm
- Leistungen/Was erledige ich wo?
- Terminvergabe
- Eigenbetrieb Wasserwerk
- Friedhöfe
- Schulverband
- Schulen
- Kindertageseinrichtungen
- Kindertageseinrichtung "Itzer Lindwürmchen"
- Kindertageseinrichtung Kayhude
- Kindertageseinrichtung "Tausendfüssler"
- Johanniter Kindertageseinrichtung "Oeringer Strolche"
- DRK Kindertageseinrichtung "Räuberhöhle Seth"
- Ev. Kindertageseinrichtung "Beste Freunde"
- Kindertageseinrichtung "Himmelszelt"
- Kindertageseinrichtung "Kunterbunt"
- Wald-Kindergarten "Waldkäfer
- Kindertageseinrichtung "Junges Gemüse"
- Kindertageseinrichtung "Campus Kita Tausendfüßler"
- Waldkindergarten "Waldwichtel"
- Behördenrufnummer 115
- Fundsachenliste
- Wissenswert
- Leben und Wohnen
- Barrierefreiheitserklärung
Grundsteuer
Leistungsbeschreibung
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.
Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) oder
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Grundsteuerwert bildet ab 2025 die Grundlage für den Steuermessbetrag (bis einschließlich 2024: Einheitswert). Diese Werte werden vom Finanzamt im Einheits-/Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid festgestellt. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
Bei Grundstücksveräußerungen ist der Veräußerer noch Schuldner der Grundsteuer im Jahr der Veräußerung. Erwerber ist Steuerschuldner der Folgejahre.
Aktuelle Information zur Reform der Grundsteuer finden Sie hier:
- Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein
Sie haben Ihren Grundsteuerbescheid erhalten? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen sowie weitere allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Amt Itzstedt
Ansprechpartner:
Für die Gemeinden Itzstedt, Kayhude, Oering, Nahe:
Frau L. Richter, Tel: 04535/509-231, E-Mail: steuern@amt-itzstedt.de
Für die Gemeinden Seth und Sülfeld:
Frau V. Hansen, Tel: 04535/509-232, E-Mail: steuern@amt-itzstedt.de
Für die Gemeinde Tangstedt:
Frau I. Schekat, Tel: 04535/509-230, E-Mail: steuern@amt-itzstedt.de