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Straßenreinigung
Leistungsbeschreibung
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.