- Aktuell
- Unser Amt
- Unsere Gemeinden
- Das Amt stellt sich vor
- Amtsdirektor
- Amtausschuss
- Vorstellung Fachbereiche
- Fachbereich I: Zentrale Dienste und Bildung
- Fachbereich II: Finanzen
- Fachbereich III: Bürgerservice
- Standesamt
- Sozialamt
- Wohngeld
- Under Construction
- Wohnberechtigungsschein
- Beantragung Parkerleichterung
- Beantragung Bildung und Teilhabe Kreis Segeberg
- Beantragung Bildung und Teilhabe Kreis Stormarn
- Bildung und Teilhabe
- Antrag auf Ermäßigung des Teilnahembeitrages für BGN/BGS oder NBGS
- Antrag auf Ermäßigung des Teilnahmebeitrages für Kindertageseinrichtungen
- Fachbereich IV: Bau und Planung
- Organigramm
- Leistungen/Was erledige ich wo?
- Terminvergabe
- Eigenbetrieb Wasserwerk
- Friedhöfe
- Schulverband
- Schulen
- Kindertageseinrichtungen
- Kindertageseinrichtung "Itzer Lindwürmchen"
- Kindertageseinrichtung Kayhude
- Kindertageseinrichtung "Tausendfüssler"
- Johanniter Kindertageseinrichtung "Oeringer Strolche"
- DRK Kindertageseinrichtung "Räuberhöhle Seth"
- Ev. Kindertageseinrichtung "Beste Freunde"
- Kindertageseinrichtung "Himmelszelt"
- Kindertageseinrichtung "Kunterbunt"
- Wald-Kindergarten "Waldkäfer
- Kindertageseinrichtung "Junges Gemüse"
- Kindertageseinrichtung "Campus Kita Tausendfüßler"
- Waldkindergarten "Waldwichtel"
- Behördenrufnummer 115
- Fundsachenliste
- Wissenswert
- Leben und Wohnen
- Barrierefreiheitserklärung
Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen
Leistungsbeschreibung
Für jede Maßnahme, bei der Sie den öffentlichen Verkehrsraum nutzen und einschränken, müssen Sie eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde einholen.
Zu solchen Maßnahmen gehören:
- Straßenbaumaßnahmen
- das Aufstellen von Gerüsten oder das Lagern von Baumaterialien
- Umzüge
- Veranstaltungen
Sie dürfen mit den Maßnahmen erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Sie sind dafür zuständig, die Öffentlichkeit über die Maßnahmen zu informieren.
Mit der Erlaubnis legt die zuständige Behörde in einer verkehrsrechtlichen Anordnung Folgendes fest:
- wie Sie die Arbeitsstelle absperren und kennzeichnen müssen
- ob und wie Sie den Verkehr beschränken, leiten und regeln müssen
- wie Sie eventuelle Umleitungsstrecken kennzeichnen müssen
Die Anordnung sorgt für die Sicherheit der Arbeitenden und Verkehrsteilnehmenden. Außerdem stellt sie sicher, dass der Verkehr nicht mehr als nötig beeinträchtigt wird.
Sie benötigen eine verkehrsrechtliche Anordnung für:
- die vollständige oder teilweise Sperrung einer Fahrbahn sowie für
- Arbeiten, die sich auf Rad- oder Gehwege auswirken.
Wenn Sie eine Verkehrsraumeinschränkung für eine Arbeitsstelle beantragen, müssen Sie eine Bauleiterin beziehungsweise ein Bauleiter benennen.
Wenn die Maßnahme länger dauert als der beantragte Zeitraum, müssen Sie vor Ablauf der genehmigten Zeit die Verlängerung der Maßnahme beantragen.
Bei einer Havarie mit erforderlicher Notmaßnahme wenden Sie sich direkt an die zuständige Polizeidienststelle.
Welche Gebühren fallen an?
Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.htmlDie Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebührennummer 261.Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Amt Itzstedt
Um dem richtigen Ansprechpartner für Ihre Gemeinde herauszubekommen, klicken Sie bitte auf die jeweiligen Mitarbeiter.