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Einsicht in Bauakten beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen von einem Bauvorhaben, legt die zuständige Behörde Akten an, die Dokumente und Informationen rund um das Vorhaben enthalten. Darin werden zum Beispiel Bauzeichnungen, Baupläne, Nachweise für Standsicherheit und Baugenehmigungen gesammelt. Wenn Sie dazu berechtigt sind, können Sie einen Antrag auf Einsicht in die Bauakten stellen.
Verfahrensablauf
Um Einsicht in eine Bauakte zu erhalten, gehen Sie vor folgt vor:
- Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und geben Sie das gewünschte Bauvorhaben an.
- Fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei.
- Die Behörde prüft Ihren Antrag und informiert Sie, ob und wann die Einsicht möglich ist.
- Vereinbaren Sie bei Zustimmung einen Termin zur Akteneinsicht und lassen Sie, falls nötig, Kopien oder Auszüge der Dokumente vor Ort anfertigen.
Voraussetzungen
- Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer des Gebäudes, dessen Bauakte Sie einsehen möchten.
- Sie haben eine Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers erhalten, um die Akte einzusehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Schriftlicher Eigentumsnachweis, der in der Regel nicht älter als drei Monate ist. Beispiele hierfür sind:
- Grundbuchauszug
- Kaufvertrag
- Erbschein
- Grundsteuerbescheid
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Bei Vertretung: Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers
-
Schriftlicher Eigentumsnachweis, der in der Regel nicht älter als drei Monate ist. Beispiele hierfür sind:
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr: 25,00 €Vorkasse: NeinJe Aktenband für die Sichtung von Grundstücks- und Gebäudeakten im Rahmen einer AuskunftVerwaltungsgebühr: 0,50 €Vorkasse: NeinKopie je DIN A4-SeiteVerwaltungsgebühr: 1,00 €Vorkasse: NeinKopie je DIN A3-SeiteSpezielle Hinweise für - Amt ItzstedtDie Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung des Amtes Itzstedt.
Rechtsgrundlage
Kurztext
- Einsicht in Bauakten über Antrag möglich
- Nur mit Berechtigung: Eigentümerin oder Eigentümer oder Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers
- Akte umfasst zum Beispiel Baugenehmigungen, Pläne, und Standsicherheitsnachweise
Typisierung
8Status Bibliothekseintrag
6
An wen muss ich mich wenden?
Untere Bauaufsichtsbehörde
Spezielle Hinweise für - Amt Itzstedt
Die untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Segeberg sowie des Kreises Stormarn führen ebenfalls ein Bauaktenarchiv. Sie können dort auch Auskunft erhalten.