Einsicht in Bauakten beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Im Rahmen von einem Bauvorhaben, legt die zuständige Behörde Akten an, die Dokumente und Informationen rund um das Vorhaben enthalten. Darin werden zum Beispiel Bauzeichnungen, Baupläne, Nachweise für Standsicherheit und Baugenehmigungen gesammelt. Wenn Sie dazu berechtigt sind, können Sie einen Antrag auf Einsicht in die Bauakten stellen.

  • Verfahrensablauf

    Um Einsicht in eine Bauakte zu erhalten, gehen Sie vor folgt vor:

    • Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und geben Sie das gewünschte Bauvorhaben an.
    • Fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei.
    • Die Behörde prüft Ihren Antrag und informiert Sie, ob und wann die Einsicht möglich ist.
    • Vereinbaren Sie bei Zustimmung einen Termin zur Akteneinsicht und lassen Sie, falls nötig, Kopien oder Auszüge der Dokumente vor Ort anfertigen.
  • Voraussetzungen

    • Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer des Gebäudes, dessen Bauakte Sie einsehen möchten.
    • Sie haben eine Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers erhalten, um die Akte einzusehen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Schriftlicher Eigentumsnachweis, der in der Regel nicht älter als drei Monate ist. Beispiele hierfür sind:
      • Grundbuchauszug
      • Kaufvertrag
      • Erbschein
      • Grundsteuerbescheid 
    • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
    • Bei Vertretung: Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers
  • Welche Gebühren fallen an?

    Verwaltungsgebühr: 25,00 €
    Vorkasse: Nein
    Je Aktenband für die Sichtung von Grundstücks- und Gebäudeakten im Rahmen einer Auskunft

    Verwaltungsgebühr: 0,50 €
    Vorkasse: Nein
    Kopie je DIN A4-Seite

    Verwaltungsgebühr: 1,00 €
    Vorkasse: Nein
    Kopie je DIN A3-Seite

    Spezielle Hinweise für - Amt Itzstedt

    Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung des Amtes Itzstedt.

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    • Einsicht in Bauakten über Antrag möglich
    • Nur mit Berechtigung: Eigentümerin oder Eigentümer oder Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers
    • Akte umfasst zum Beispiel Baugenehmigungen, Pläne, und Standsicherheitsnachweise
  • Typisierung

    8
  • Status Bibliothekseintrag

    6

An wen muss ich mich wenden?

Untere Bauaufsichtsbehörde

Spezielle Hinweise für - Amt Itzstedt

Die untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Segeberg sowie des Kreises Stormarn führen ebenfalls ein Bauaktenarchiv. Sie können dort auch Auskunft erhalten. 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende