- Aktuell
- Unser Amt
- Unsere Gemeinden
- Das Amt stellt sich vor
- Amtsdirektor
- Amtausschuss
- Vorstellung Fachbereiche
- Fachbereich I: Zentrale Dienste und Bildung
- Fachbereich II: Finanzen
- Fachbereich III: Bürgerservice
- Standesamt
- Sozialamt
- Wohngeld
- Under Construction
- Wohnberechtigungsschein
- Beantragung Parkerleichterung
- Beantragung Bildung und Teilhabe Kreis Segeberg
- Beantragung Bildung und Teilhabe Kreis Stormarn
- Bildung und Teilhabe
- Antrag auf Ermäßigung des Teilnahembeitrages für BGN/BGS oder NBGS
- Antrag auf Ermäßigung des Teilnahmebeitrages für Kindertageseinrichtungen
- Fachbereich IV: Bau und Planung
- Organigramm
- Terminvergabe
- Leistungen/Was erledige ich wo?
- Onlinedienste
- Behördenrufnummer 115
- Eigenbetrieb Wasserwerk
- Friedhöfe
- Schulverband
- Schulen
- Kindertageseinrichtungen
- Kindertageseinrichtung "Itzer Lindwürmchen"
- Kindertageseinrichtung Kayhude
- Kindertageseinrichtung "Tausendfüssler"
- Johanniter Kindertageseinrichtung "Oeringer Strolche"
- DRK Kindertageseinrichtung "Räuberhöhle Seth"
- Ev. Kindertageseinrichtung "Beste Freunde"
- Kindertageseinrichtung "Himmelszelt"
- Kindertageseinrichtung "Kunterbunt"
- Wald-Kindergarten "Waldkäfer
- Kindertageseinrichtung "Junges Gemüse"
- Kindertageseinrichtung "Campus Kita Tausendfüßler"
- Waldkindergarten "Waldwichtel"
- Fundsachenliste
- Wissenswert
- Leben und Wohnen
- Barrierefreiheitserklärung
Eheschließung im Ausland in das Melderegister eintragen lassen
Leistungsbeschreibung
Nachdem Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie Ihre Ehe in Deutschland eintragen lassen. Dafür müssen Sie Ihren Familienstand im Melderegister ändern.
Verfahrensablauf
-
Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrem zuständigem Bürgerbüro ein.
-
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihre Ehe im Melderegister eingetragen.
-
Voraussetzungen
-
Mindestens einer von Ihnen ist in Deutschland gemeldet.
-
Ihre Ehe ist im Ausland rechtsgültig geschlossen worden.
-
Ihre Ehe entspricht den deutschen Rechtsvorschriften und wird hier anerkannt.
-
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Nachweis der Ehe (zum Beispiel rechtskräftiger Beschluss oder Heiratsurkunde)
-
Identitätsnachweis
-
Bei Nicht EU-Eheschließungen: Beglaubigung oder Apostille der Heiratsurkunde
-
Falls die Unterlagen nicht auf Deutsch sind: Offizielle Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer
-
Welche Gebühren fallen an?
Vorkasse: NeinWelche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Kurztext
-
Änderung des Familienstands im Melderegister nach einer Eheschließung im Ausland
-
Antragstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen notwendig
-
Voraussetzungen:
-
Mindestens eine Person in Deutschland gemeldet
-
Rechtsgültige Eheschließung im Ausland
-
Anerkennung der Ehe nach deutschem Recht
-
-
Benötigte Unterlagen:
-
Nachweis der Ehe: Heiratsurkunde oder rechtskräftiger Beschluss (Original oder beglaubigte Kopie)
-
Identitätsnachweis
-
Falls Unterlagen nicht auf Deutsch: Offizielle Übersetzung erforderlich
-
-
Weiterführende Informationen
Auf der Seite des Auswärtigen Amtes und des Oberlandesgerichtes Stuttgart gibt es ausführliche Hinweise zum Urkundenwesen des jeweiligen Landes.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Eheschließung im Ausland in das Melderegister eintragen lassen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Eheschließung im Ausland in das Melderegister eintragen lassen
Typisierung
3Status Bibliothekseintrag
5
An wen muss ich mich wenden?
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt)