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Gemeinde Kayhude
Das AMT ITZSTEDT im Kreis Segeberg und Kreis Stormarn in der Metropolregion Hamburg bietet ab August 2026 einen PiA Ausbildungsplatz zum/zur Erzieher*in oder Sozialpädagogische*n Assistenten*in (w/m/d) für die Kita Kayhude
Arbeitszeit Vollzeit (39 Stunden)
Entgelt Ausbildungsvergütung nach TVAöD
Ausbildungsdauer 2 Jahre (SPA) in Teilzeit 3,5 Jahre
3 Jahre (Erzieher*in) in Teilzeit 3,5 Jahre
Die Ausbildung wird in Kooperation mit den Beruflichen Schulen und Berufsbildungszentren, Fachrichtung Sozialpädagogik in Bad Segeberg und Bad Oldesloe, sowie Norderstedt und Ahrensburg (nur SPA) angeboten.
Deine Aufnahmevoraussetzungen:
Ausbildung zum/zur Erzieher*in:
- Der Besitz eines mittleren Schulabschlusses oder einen gleichwertigen Abschluss und einen Abschluss einer Berufsausbildung nach BBiG oder HwO oder Seemannsgesetz mit erfolgreichem Berufsschulabschluss oder Abschluss einer vergleichbar geregelten Ausbildung nach Bundes- oder Landesrecht und ein Praktikum von 150 Stunden in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Das Praktikum muss in den letzten 36 Monaten erbracht worden sein. ODER
- Der Besitz eines mittleren Schulabschlusses oder einen gleichwertigen Abschluss und eine einschlägige sozialpädagogische Vollzeitberufstätigkeit von 3 Jahren. ODER
- Der Besitz einer Fachhochschulreife oder das Abitur und ein Praktikum von 150 Stunden in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder einen Freiwilligendienst. Das Praktikum muss in den letzten 36 Monaten erbracht worden sein.
- Sprachniveau mindestens nachweislich B2
- zu Schuljahresbeginn müssen Sie über 18 Jahre alt sein
Ausbildung zum/zur Sozialpädagogischen Assistent*in:
- Der Besitz eines mittleren Schulabschlusses oder eines vergleichbaren Abschlusses bzw. die Versetzung in die Oberstufe des achtjährigen gymnasialen Bildungsganges.
- Sprachniveau mindestens nachweislich B2
Persönliche Aufnahmevoraussetzungen für beide Ausbildungsberufe:
- Nachweis Schulplatz ACHTUNG! Bewerbungsfrist an den Schulen bis 28.02.2026
- Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (nicht älter als 3 Monate bei Schulantritt)
- Nachweis über die Masernschutzimpfung/-immunität
- Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz ist notwendig. Diese sollte vor Beginn der Ausbildung durchgeführt werden. Die Erstbelehrung muss durch das zuständige Gesundheitsamt erfolgen und ist kostenpflichtig. Nachbelehrungen werden während der Ausbildung kostenfrei in der Schule durchgeführt.
Bewerbungsschluss ist der 15. Januar 2026
Die komplette Stellenausschreibung finden Sie hier:
Sie sind interessiert? Nutzen Sie zur Bewerbung gerne unser Formular zur Onlinebewerbung.

