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Verschiebung des Verbotszeitraums für das seitliche Einkürzen von Knickgehölzen
Die Zeiten in denen zurück geschnitten werden darf, sind verschoben worden und betreffen den Zeitraum vom 17. September bis 14. Februar. Verboten ist es in der Zeit vom 15. Februar bis 16. September.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Landesverordnung vom 19. August 2025: