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Merkblatt Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer / private Lagerfeuer)
Gibt es keine Osterfeuer mehr?
Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer und private Lagerfeuer (nicht anzeigepflichtig) sind unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen weiterhin erlaubt.
Typische Richtwerte für ein privates Lagerfeuer sind:
• Durchmesser: etwa max. 1 Meter
• Höhe des Holzstapels: etwa max. 1 Meter
• Feuerstelle: Feuerschale, Feuerkorb oder kleine Bodenfeuerstelle
• nur trockenes, naturbelassenes Holz
• nur kleine Gruppe (Familie/Freunde)
Brauchtumsfeuer fallen nicht unter die abfallrechtlichen Bestimmungen, da der Zweck des Feuers nicht die Beseitigung von Pflanzenabfällen ist. Sie dienen dem spezifischen Zweck der Brauchtumspflege und werden in aller Regel von Vereinen oder Organisationen ausgerichtet und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich gemacht.
Trotzdem müssen auch bei diesen Anlässen die Regeln bezüglich des Naturschutzes eingehalten werden – beispielsweise darf das Brennmaterial erst am Tage des Verbrennens aufgeschichtet werden, um Tiere zu schützen.
Was ist zu beachten?
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