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Informationen zum digitalen Lichtbild für hoheitliche Dokumente
Beim Amt Itzstedt ist die Beantragung hoheitlicher Dokumente (Personalausweis, Reisepass sowie vorläufige Dokumente) auch nach dem 01.05.2025 im Rahmen einer Übergangfrist weiterhin mit Lichtbildern in Papierform möglich. Grund dafür sind die Lieferschwierigkeiten der digitalen Bilderfassungsgeräte.
Sobald diese geliefert und eingebunden sind, dürfen bei der Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und vorläufigen Ausweisen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-,Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen:
Gesetz vom 03.12.2020 – BGBl. I 2020, Nr. 60 vom 11.12.2020, S. 2744
Mitgebrachte Passbilder in Papierform können dann für die Ausweis/Passbeantragung nicht mehr verwendet werden. Auch digitale Passbilder auf mitgebrachten Speichermedien (z. B. USB-Stick) sind nicht zulässig.
Die Lichtbilder können stattdessen direkt im Einwohnermeldeamt aufgenommen werden (gegen eine Gebühr in Höhe von 7 €), oder alternativ weiterhin bei zertifizierten Fotografen*innen erstellt werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
BMI - Alle Meldungen - Vereinfachte Ausweisbeantragung ab Mai 2025