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Hundebestandsaufnahme in den Gemeinden des Amtes Itzstedt
Hundebestandsaufnahme in den Gemeinden des Amtes Itzstedt
Die Gemeinden des Amtes Itzstedt erheben eine jährliche Hundesteuer. Gemäß § 9 der jeweiligen Hundesteuersatzung ist ein im Gemeindegebiet gehaltener Hund binnen 14 Tagen anzumelden.
In zurückliegender Zeit wurde festgestellt, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Auf Empfehlung des Gemeindeprüfungsamtes und aus Gründen der Steuergerechtigkeit haben sich die Gemeinden deshalb für eine Hundebestandsaufnahme ausgesprochen. Die Rechtsgrundlage für eine Überprüfung des Hundebestandes sowie für die damit verbundene Erhebung der notwendigen Daten findet sich in § 11 Abs. 1 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit §§ 93, 93a und 99 der Abgabenordnung (AO).
Ab September bis November 2025 werden alle Haushalte im Amtsgebiet durch Mitarbeitende der beauftragten Firma Springer Kommunale Dienste GmbH aufgesucht. Diese sind wochentags zwischen 9 und 19 Uhr und samstags zwischen 10 und 17 Uhr unterwegs. Dazu tragen die Mitarbeitenden sichtbar eine vom Amt Itzstedt ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrags werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben. Es werden ausschließlich Fragen zur Hundehaltung gestellt. Minderjährige Personen werden nicht befragt. Falls niemand angetroffen wird, hinterlassen die Mitarbeitenden ein Informationsschreiben im Briefkasten.
Wer seinen Hund noch nicht angemeldet hat, sollte dies umgehend nachholen. Bitte nutzen Sie hierfür das Anmeldeformular. Hunde können auch in der Amtsverwaltung vor Ort angemeldet werden. Auskünfte hierzu erteilen Ihnen Frau Schekat (04535/509-230), Frau Richter (04535/509-231) und Frau Hansen (04535/509-232).
Falls ein nicht angemeldeter Hund bei der Zählung erfasst wird, haben die Hundehalter 14 Tage Zeit, den Hund nachträglich anzumelden. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens rechnen.