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Pressemitteilung der Gemeinde Tangstedt


Die Gemeindevertretung Tangstedt hat in ihrer Sitzung am 09.04.2025 beschlossen, gegenüber der Entwicklung von Anlagen zur Erzeugung, Speicherung, Verteilung und Nutzung von erneuerbaren Energien (insbesondere Solar- und Windenergie, Geothermie, Biomasse u.a.) im Gemeindegebiet auf dafür geeigneten Flächen grundsätzlich positiv eingestellt zu sein und diese im Rahmen der ihr obliegenden Zuständigkeiten und Möglichkeiten zu fördern.

Im Hinblick auf derzeitige Diskussionen in der Einwohnerschaft wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem o.g. Beschluss lediglich um eine grundsätzliche Absichtserklärung handelt. Insbesondere wurde von der Gemeindevertretung kein Beschluss über die Errichtung oder Ansiedlung eines Windparks oder von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet gefasst. Auch lässt sich hierfür aus dem besagten Grundsatzbeschluss vom 09.04.2025 keine entsprechende Grundlage ableiten.

Die Gemeinde steht, wie es auch im Beschluss formuliert ist, der Thematik der erneuerbaren Energien grundsätzlich offen gegenüber. Konkrete Beratungen zu möglichen Vorhaben wurden jedoch noch nicht geführt und sind aktuell auch nicht vorgesehen. Die Gemeinde wird zu gegebener Zeit entscheiden, wann sich die kommunalpolitischen Gremien mit Fragen zu den erneuerbaren Energien beschäftigen werden. Erst dann wird entschieden, welche Formen der erneuerbaren Energien im Rahmen rechtlicher und tatsächlicher Möglichkeiten im Gemeindegebiet verfolgt werden sollen.

Abschließend wird klargestellt, dass in der Freien und Hansestadt Hamburg derzeit zwar gezielte Überlegungen bzw. Planungen für den Bau von Windkraftanlagen angestellt werden, die Standortfrage für solche Anlagen jedoch noch nicht entschieden wurde. Es steht somit nicht fest, ob tatsächlich in unmittelbarer Nähe zur Gemeinde Tangstedt Windkraftanlagen errichtet werden. Eine Einflussnahme auf den Willensbildungs- und Entscheidungsprozess der zuständigen Stellen ist der Gemeinde Tangstedt rechtlich nicht möglich.