Sozialhilfe: Hilfen zur Gesundheit

  • Leistungsbeschreibung

    Hilfe zur Gesundheit umfasst

    • vorbeugende Gesundheitshilfe (Vorsorgeleistungen),
    • Hilfe bei Krankheit (Krankenbehandlung, Linderung von Krankheitsbeschwerden),
    • Hilfen zur Familienplanung bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfen bei Sterilisation.

    Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden. Sie werden nun wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.

    Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.

  • Rechtsgrundlage


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Spezielle Hinweise für - Amt Itzstedt

Bitte wenden Sie sich für die Gemeinde Tangstedt an den Kreis Stormarn: 04531/1600. Für die übrigen Gemeinden des Amtes Itzstedt ist der Kreis Segeberg Ansprechpartner: 04551/9510. 

Online:

Sozialhilfe: Hilfen zur Gesundheit / Kreis Segeberg 

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